ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der „GGW“ Gruber & Co. GmbH

1. Allgemeines

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der „GGW“ Gruber & Co. GmbH, im Folgenden kurz „GGW“ genannt und den Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Mit Auftragserteilung oder Annahme einer Lieferung oder Leistung anerkennt der Kunde die AGB und erteilt seine Einwilligung im Sinne der Datenschutzerklärung gemäß Punkt 9 dieser AGB.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2. Vertragsabschluss und Lieferbedingungen

2.1 Angebote von GGW sind stets freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die Zusendung einer Preisliste stellt kein Angebot dar. Auf allgemeine Offerte, Rundschreiben oder Preislisten eingehende Aufträge verpflichten GGW nur dann, wenn der Auftrag von GGW schriftlich angenommen wird. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sowie mündliche und schriftliche Vereinbarungen mit Vertretern von GGW sind erst dann verbindlich, wenn sie von vertretungsbefugten Organen von GGW schriftlich bestätigt werden.

2.2 Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Bei einer auf elektronischem Wege bestellten Ware oder Dienstleistung muss GGW den Zugang der Bestellung bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, es sei denn, GGW erklärt dies ausdrücklich in Form einer Auftragsbestätigung.

2.3 GGW ist berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu leisten. Teillieferungen sind zulässig.

3. Lieferfristen

3.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind Lieferfristen unverbindliche Richtangaben, wobei GGW stets bemüht ist, angegebene Fristen einzuhalten. Vereinbarte Lieferfristen gelten ab dem Datum der Auftragsbestätigung unter der Voraussetzung ungestörter bearbeitungs- bzw. auftragsbezogener Abläufe (zum Beispiel: Genehmigung von Konstruktionszeichnungen) durch den Kunden. Fristüberschreitungen berechtigen den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt. Schadenersatzforderungen aus Überschreitung von Lieferfristen sind ausgeschlossen, ausgenommen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

3.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder ähnlicher, von GGW nicht beeinflussbarer und unvorhersehbarer Ereignisse entbinden GGW von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung. In diesen Fällen hat GGW das Recht weitere Lieferungen ohne Anspruch auf Schadenersatz und ohne Nachlieferungspflicht einzustellen.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 GGW behält sich das Eigentum an sämtlichen von GGW gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungsund Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde hat GGW unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Kunde unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Kunde hat alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.

4.3 GGW ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

4.4 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt GGW bereits jetzt alle Forderungen in der Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. GGW nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. GGW behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde in Zahlungsverzug gerät. Die Zustimmung zur Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Vereinigung erlischt ohne weiteres, sobald der Kunde zahlungsunfähig ist oder sich mit der Erfüllung seiner Vertragspflicht im Verzug befindet.

4.5 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für GGW. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwirbt GGW an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, GGW nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.

4.6 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich GGW sämtliche Verwertungsrechte vor. Derartige Unterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.

5. Preise, Zahlungsbedingungen

5.1 Angebotene Preise sind Tagespreise, Berechnungen erfolgen zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen und gelten bis auf Widerruf.

5.2 Soweit nicht anderes angegeben ist, verstehen sich die Preise sowie alle Angebote und Berechnungen von GGW in Euro freibleibend unverpackt ab Lager Wien. Sind keine Preise vereinbart, werden Aufträge zu den am Tag der Rechnungslegung gültigen Preisen berechnet. Zu den Preisen ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen.

5.3 Werden Preise vor dem Lieferzeitpunkt vereinbart, so beruhen diese Preise auf den zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren. Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferzeitpunkt die Lohn- und/oder Materialkosten, ist GGW berechtigt, entsprechende Zuschläge zu berechnen.

5.4 Mangels anderer Vereinbarungen sind Rechnungen sofort ohne jeden Abzug spesenfrei zur Zahlung fällig. Mitarbeiter von GGW sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur dann berechtigt, wenn sie eine Inkassovollmacht vorweisen.

5.5 Eine Verzinsung von vereinbarten Voraus- bzw. Akontozahlungen findet nicht statt.

5.6 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Wien.

5.7 Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit Gegenforderungen berechtigt, es sei denn, diese wurden rechtskräftig festgestellt oder durch GGW anerkannt.

5.8 Bei Zahlungsverzug ist GGW berechtigt, die eigenen Kreditbeschaffungskosten, zumindest aber Verzugszinsen in der Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Der säumige Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden darüber hinaus sämtliche Forderungen von GGW gegenüber dem Kunden sofort zur Zahlung fällig.

6. Gefahr und Übergang

6.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auch bei Teillieferungen mit der Übergabe an den Kunden über. Wenn nichts anderes vereinbart ist, werden Waren ausschließlich ab Lager Wien geliefert. Beim Versendungskauf geht die Gefahr mit Beendigung der Verladung im Lager Wien auf den Kunden über, dies gilt auch bei Verwendung eigener Transportmittel von GGW oder frachtfreier Lieferung. Wenn die Übergabe, Versendung oder Verladung sich aus Gründen verzögert, welche nicht von GGW zu vertreten sind oder wenn die Versendung, Übergabe oder Abnahme aus derartigen Gründen verhindert wird, geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware oder mit Anzeige der Versand- oder Abnahmebereitschaft auf den Kunden über.

6.2 Transportversicherungen erfolgen durch GGW nur über ausdrücklichen Wunsch und auf Rechnung des Kunden.

6.3 Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.

7. Gewährleistung und Schadenersatz

7.1 Der Kunde hat die Ware sofort nach Lieferung auf Mängel und Schäden zu überprüfen. Mängel und Schäden müssen bei sonstigem Ausschluss unmittelbar nach deren Auftreten mittels eingeschriebenen Briefes GGW bekanntgegeben und gerügt werden. Im Falle verspäteter Mängelrüge oder verspäteter Schadenmeldung ist jede Gewährleistung und jeder Schadenersatz ausgeschlossen, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Normen entgegenstehen.

7.2 Werden an der Ware vom Kunden oder von Dritten ohne Zustimmung von GGW Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, verstößt der Kunde gegen Montagevorschriften oder Bedienungsanleitungen, werden vereinbarte Einsatzbedingungen missachtet oder die Ware unsachgemäß behandelt oder gelagert, ist jede Gewährleistung und jeder Schadenersatz ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde GGW keine angemessene Zeit und Gelegenheit zur Mängelbehebung oder Instandsetzung einräumt. Solange der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachgekommen ist, insbesondere solange er sich mit vereinbarten Zahlungen ganz oder teilweise im Rückstand befindet, ist jede Gewährleistung und jeder Schadenersatz ausgeschlossen.

7.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Gefahrenübergang (Punkt 6.). Verbrauchs- und Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

7.4 Für Präzisionsschleif- und Frässpindeln sowie mitlaufende Drehbankspitzen endet die Gewährleistung nach 2000 Betriebsstunden.

7.5 Im Falle eines Gewährleistungsanspruches hat GGW die Wahl, ob Verbesserung oder Austausch erfolgen soll oder GGW räumt dem Kunden eine der Preisminderung entsprechende Gutschrift ein. Durch Verbesserung oder Austausch erfolgt keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist. Die Kosten einer vom Kunden oder einem Dritten vorgenommenen Mängelbehebung werden von GGW nicht erstattet, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung vor. Auf das Recht der Wandlung wird vom Kunden ausdrücklich verzichtet.

7.6 Vor Rücksendung der beanstandeten Ware ist das Einverständnis von GGW einzuholen. Die Rücksendung erfolgt für GGW spesenfrei. GGW kann den Kunden auch anweisen, die beanstandete Ware direkt an das Herstellerwerk oder an einen Dritten auf Kosten des Kunden abzusenden.

7.7 Falls der Zulieferer von GGW für die Ware oder für Teile derselben eine dem Umfang nach geringere Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzhaftung hat, beschränkt sich die Haftung von GGW auf jene Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche, welche GGW gegenüber den Vorlieferanten zustehen.

7.8 Den Kunden trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.9 GGW gibt gegenüber seinen Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.

7.10 Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich die Haftung von GGW auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung von GGW, wie insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, sowie eine Haftung für entgangenen Gewinn, für verursachte Betriebsstörungen für Transportkosten im Zusammenhang mit dem Austausch mangelhafter Ware, für allfällige Aus- und Einbaukosten sowie für Ansprüche, welche von Dritten gegenüber dem Kunden erhoben werden, ist jedenfalls, auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

7.11 GGW haftet nur für eigene Inhalte auf der Website ihres Online-Shops. Soweit GGW mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist GGW für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Sofern GGW Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird GGW den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.

8. Bestandverträge

8.1 Für notwendige Instandhaltungsarbeiten die dem Bestandgeber (GGW) obliegen, besteht eine Anzeigepflicht. Schäden und Störungen, die den Gebrauch der Bestandsache verhindern, sind unmittelbar nach deren Auftreten mittels eingeschriebenen Briefes GGW bekannt zu geben.

8.2 Bei der Miete von beweglichen Sachen ist die Geltendmachung einer Zinsminderung, für die Dauer der Funktionsbeeinträchtigung gänzlich ausgeschlossen.

8.3 Der Mieter verpflichtet sich, sofern nicht anders vereinbart, eine Versicherung für den angemieteten Bestandgegenstand abzuschließen.

8.4 Der Mietzins ist, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus zu jedem Monatsersten fällig.

9. Datenschutz, Datenschutzerklärung

9.1 Verantwortlicher und Kontaktdaten:
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die “GGW“ Gruber & Co GmbH, FN: 86151v, Kolingasse 6, 1090 Wien.

Sie erreichen uns
• per Email: office@ggwgruber.at,
• per Brief an die Adresse:
“GGW“ Gruber & Co GmbH, Kolingasse 6, 1090 Wien
• telefonisch: +43/ 1/ 310 75 96
• oder per Telefax: +43/ 1/ 310 75 96 -31.

9.2 Erhebung und Verarbeitung von Daten:
Personenbezogene Daten werden durch GGW ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes sowie des Telekommunikationsgesetzes (TKG 2003) erhoben, verarbeitet und gespeichert. GGW verarbeitet jene personenbezogenen Daten, die Sie uns als Nutzer der Website www.ggwgruber.at und/oder als Kunde durch Angaben, etwa im Rahmen einer Anfrage oder Registrierung oder zum Abschluss eines Vertrages, zur Verfügung stellen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse enthalten, beispielsweise Name, Anschrift, Emailadresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Alter, Geschlecht, etc.
Die Datenverarbeitung erfolgt für Zwecke der Vertragsanbahnung und Vertragserfüllung sowie für Zwecke des Marketing und der Werbung. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist insbesondere Einwilligung gemäß Art 6 Abs 1 lit a DSGVO im Rahmen der Registrierung. Vertragsanbahnung und -erfüllung gemäß Art 6 Abs 1 lit b DSGVO. Marketing und Werbung gemäß Art 6 Abs 1 lit f DSGVO. Als Interessenten zu unseren Angeboten möchten wir Sie gerne aktuell und gezielt über Neuerungen und Angebote unserer Produkte informieren.
Für Zwecke der Werbung, der Marktforschung sowie zur bedarfsgerechten Gestaltung von Informationen über Neuerungen und Angebote erstellt und verwendet GGW anonymisierte Nutzungsprofile und eine Kundendatei.

9.3 Rechte des Kunden:
Als Betroffener haben Sie jederzeit das Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Datenübertragung, Widerspruch, Einschränkung der Bearbeitung sowie Sperrung oder Löschung unrichtiger bzw. unzulässig verarbeiteter Daten. Insoweit sich Änderungen Ihrer persönlichen Daten ergeben, ersuchen wir um entsprechende Mitteilung.
Sie haben jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu widerrufen. Ihre Eingabe auf
Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch und/oder Datenübertragung, im letztgenannten Fall, sofern damit nicht ein un-verhältnismäßiger Aufwand verursacht wird, kann an eingangs dieser Erklärung angeführte Anschrift gerichtet werden.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch GGW gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind, besteht die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich zuständig ist hierfür die Datenschutzbehörde.

9.4 Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten:
GGW wird die ihr zur Verfügung gestellten Daten nicht für andere Zwecke als die durch die Vertragsanbahnung und -erfüllung, Marketing und Werbung oder durch Ihre Einwilligung oder sonst durch eine Bestimmung im Einklang mit der DSGVO gedeckten Zwecken verarbeiten.
Personenbezogene Daten werden von GGW nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Erfüllung des Auftrages oder Vertrages unbedingt notwendig ist. Die Daten werden an das mit der Warenlieferung beauftragte Versand- bzw. Transportunternehmen weitergegeben. Zur Abwicklung von Zahlungen werden die dafür erforderlichen Zahlungsdaten an den ausgewählten Zahlungsdienstleister weitergegeben. Für die Übersendung von Werbemitteln werden die Daten an externe Dienstleister weitergegeben. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu externen Werbezwecken erfolgt nicht, es sei denn, derartige Daten müssen auf Anordnung der zuständigen Behörden im Einzelfall in Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr oder aus anderen Gründen weitergegeben werden.

9.5 Speicherdauer:
GGW wird Daten nicht länger aufbewahren oder speichern als dies zur Erfüllung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

10.2 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.

10.3 Die Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Zweck dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.